Verbraucherschutz bei Krediten
Der Kunde einer Bank, also der Verbraucher, wird vom Gesetz- geber als schwächerer Partner dieser Geschäftsbeziehung angesehen und ist daher schutzwürdig. Ein Verbraucher wird laut Gesetz als natürliche Person definiert, die einer nicht selbst- ständigen Tätigkeit nachgeht. Die einzige Ausnahme sind Existenzgründer, die Darlehen bis zu einer Summe von EUR 50.000 aufnehmen. Der Verbraucherschutz im Darlehensbereich ist gesetzlich geregelt, und zwar im BGB in den Paragrafen 491 ff. Diese Vorschriften finden bei allen entgeltlichen Darlehens- verträgen Anwendung und sollen den Kunden in erster Linie vor zu hohen Belastungen schützen. So sollen Kunden davor bewahrt werden, zu hohe Verschuldungen einzugehen und nur wirtschaftlich sinnvolle Verträge zu unterschreiben. Gleichzeitig sollen Verbraucher eine bessere Stellung erhalten, wenn es zur Abwicklung gestörter Vertragsverhältnisse kommt. Der Ver- braucherschutz fordert in erster Linie eine bessere Aufklärung der Kunden über die Vertragsinhalte und eine Kostentransparenz der Darlehensangebote und -verträge. Gleichzeitig werden Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen würden, verboten.
Das BGB regelt zudem die Form und die Mindestanforderungen an Darlehensverträge. So müssen diese in jedem Fall schriftlich vereinbart werden. Besondere notwendige Angaben sind neben dem Darlehensvertrag, der Verzinsung und der Art der Rückzah- lung auch der anfänglich effektive Jahreszins, der auch aufgrund der Preisangabenverordnung anzugeben ist. Des Weiteren muss im Vertrag die Besicherung des Darlehens angegeben sein. Soll- ten die eben genannten Mindestangaben im Darlehensvertrag nicht enthalten sein, ist der Vertrag nichtig. Sollte die Angabe der Sicherheiten im Vertrag fehlen, wird dieser zwar nicht nichtig, eine nachträgliche Stellung von Sicherheiten kann von der Bank dann aber nur bei Darlehenssummen über EUR 50.000 verlangt werden. Verbraucher werden zudem durch das Wider- rufsrecht gestärkt. Durch dieses haben sie die Möglichkeit, einen bereits unterzeichneten Kreditvertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen, und zwar ohne Begründung. Das Widerrufsrecht wird immer im Kreditvertrag integriert und muss von Kunden unterschrieben werden. Um den Widerruf durchzu- führen, muss dieser schriftlich an die Bank gesendet werden.


