Die Restschuldversicherung
Bei Abschluss von Privatdarlehen hat der Kunde bei nahezu jeder Bank die Möglichkeit, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Dieser Abschluss ist in der Regel freiwillig, wird aber von einigen Banken bereits im Darlehensvertrag integriert, wodurch der Kunde keine Wahlmöglichkeit mehr besitzt.
Die Restschuldversicherung deckt verschiedene Bereiche ab. So übernimmt sie zum einen bei Tod des Kreditnehmers die noch vorhandene Darlehensschuld. Bei Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit werden die Kreditraten weiter bezahlt. Diese Bezahlung wird bei vielen Versicherungen jedoch auf einen bestimmten Zeitraum, etwa 12 Monate, beschränkt. Die einzelnen Komponenten der Restschuldversicherung können frei gewählt werden, so ist zum Beispiel auch nur die Todesfallabsicherung möglich. Durch den Abschluss einer Restschuldversicherung kann sich der Versicherungsnehmer so selbst und seine Familie finanziell absichern.
Die Kosten der Kreditversicherung richten sich, wie bei anderen Versicherungen auch, nach dem Alter und dem Geschlecht der versicherten Person, weiterhin nach der Darlehenshöhe und der Darlehenslaufzeit. Anders als bei konventionellen Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen müssen jedoch keine Gesundheitsfragen beantwortet werden, was vor allem für chronisch Kranke vorteilhaft ist.
Viele Gesellschaften beschränken jedoch das Alter für den Neuabschluss von Restschuldversicherungen. Dieses liegt zwischen 65-75 Jahren. Die Versicherungsprämie muss bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt werden. Da die Prämie je nach Darlehenshöhe mehrere Tausend Euro betragen kann, ist oft auch eine Finanzierung möglich. In diesem Fall wird die Versicherungsprämie dem Darlehensbetrag aufgeschlagen und so über die monatliche Kreditrate bezahlt.


