PostIdent Verfahren bei Krediten

Das PostIdent Verfahren wird durch Mitarbeiter der Deutschen Post AG vorgenommen. Es dient der persönlichen Identifikation von Personen, eine Auflage, die im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz erfüllt werden muss. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, bei der Eröffnung eines Kontos durch einen Kunden, sich von dessen Identität überzeugt zu haben. Mit der Kreditaufnahme wird ein Darlehenskonto bei einer Bank eröffnet. Die Deutsche Post ist hier der Partner der Banken und übernimmt als Institution diese Aufgabe im Auftrag der Banken. Im Zusammenhang mit der Aufnahme von Krediten über das Internet und deren postalische Abwicklung, ist es den Banken unmöglich, sich persönlich von der Identität des Kunden zu überzeugen. Hat der Kunde einen Kredit beantragt und sind die Vertragsunterlagen vorbereitet, muss der Kunde um sich zu legitimieren persönlich zu einer Postfiliale in der Nähe seines Wohnortes und dort seinen Personalausweis oder Reisepass zum Identitätsnachweis vorlegen.

 

Der Postangestellte prüft diese Daten, vergleicht sie mit den Angaben in den Unterlagen und bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass die Identität geprüft wurde. Der Kunde unterschreibt ebenfalls in Gegenwart des Postmitarbeiters und die Unterlagen werden danach die Bank zurück gesendet. Erst wenn diese Unterlagen bei der Bank eingegangen sind, wird die Auszahlung des Kredites vorgenommen. Das PostIdent Verfahren ist für die Kunden der Banken kostenlos. Die Kosten gehen zu Lasten der Banken, die für die Erbringung dieser Dienstleistung mit der Deutschen Post AG entsprechende Verträge abgeschlossen haben. Die Deutsche Post ist mit dieser Dienstleistung sozusagen der Erfüllungsgehilfe für die Banken.