Nötige Unterlagen für den Kreditantrag

Für die Finanzierungsbesprechung mit der Bank oder Ver- sicherung sind viele Unterlagen notwendig. Zunächst müssen alle persönlichen Daten angegeben werden. Der Kreditnehmer in spe muss sich mittels des Ausweises, Passes oder einer Identitäts- karte ausweisen. Dabei sollte eine Kopie des Ausweises abge- geben werden. Sehr wichtig ist der Nachweis, wie hoch das Privatvermögen und das monatliche Einkommen bzw. die monatliche Rente ist. Als Nachweis des Einkommens dient die Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers. Bezieht der Verbraucher eine monatliche Rente, so ist stattdessen der Rentenbescheid einzureichen. Nachweise können auch in Form von Kontoauszügen dargebracht werden. Bei der Finanzierungs- anfrage müssen auch die Einkommenssteuererklärungen und die –bescheide der letzten drei Jahre hinzu gefügt werden. Vermie- tet der Verbraucher Objekte wie zum Beispiel Wohnungen, so sind Unterlagen über die Mieteinkünfte und weitere Unterlagen, welche Rückschluss auf die Wertigkeit des Objektes zulassen, ebenfalls einzureichen. Wenn sich eine Privatperson selbst- ständig machen möchte und dazu ein Kredit nötig ist, sollte zusätzlich ein Businessplan bestehend aus Beschreibung der Selbstständigkeit, Investitionsrechnung, Rentabilitätsvorschau für drei Jahre, usw. abgegeben werden.

 

Ist der Kunde selbstständig oder freiberuflich tätig, so sind noch weitere Unterlagen notwendig. So ist zur Aufstellung der Vermö- genswerte neben den Einkommenssteuererklärungen und –bescheide der letzten drei Jahre eine Einnahmen- und Ausga- benrechnung (Überschussrechnung) wichtig. Alternativ können eine vom Kunden unterschriebene Gewinn- und Verlustrechnung oder die Bilanzen eingereicht werden. Zusätzlich ist es sinnvoll, Grundbuchauszüge, Wirtschaftlichkeitsberechnungen des zu fi- nanzierenden Vorhabens und gegebenenfalls ein Gutachten von unabhängigen Sachverständigen einzureichen, um die angege- benen Informationen abzusichern. Die Vermögensaufstellung und die Überschussrechnung sowie die Steuerunterlagen müssen innerhalb von 12 Monaten eingereicht werden. Bei wesentlichen Veränderungen sollte die Vermögensaufstellung einmal jährlich aktualisiert werden. Ansonsten ist eine schriftliche Bestätigung jeweils für zwei Jahre ausreichend. Sind weitere Personen in die Finanzierung involviert zum Beispiel Partnergesellschaften oder Eheleute, so sind ihre Einnahmen und weiteren wichtigen Daten mit den entsprechenden Belägen in der Regel ebenfalls anzugeben.