Die Kreditversicherung

Um den Kreditnehmer oder seine Hinterbliebenen vor der Verschuldung durch die Aufnahme eines Kredites zu bewahren, wird bei Abschluss eines Kreditvertrages häufig eine Kredit -versicherung vereinbart. Fachsprachlich wird diese Form der Versicherung als Restschuldversicherung bezeichnet. Sie ist eine Sonderform der Risikolebensversicherung. Während der Laufzeit des Ratenkredits hat der Kreditnehmer monatliche Rückzah- lungs- und Tilgungsraten an den Kreditgeber zu leisten.

Die Höhe der Raten und die Dauer der Laufzeit sind im Einzelnen im Kreditvertrag geregelt. Sollte der Kreditnehmer aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage sein, die Kreditraten ordnungs- gemäß zurückzuzahlen oder verstirbt der Kreditnehmer, greift die Restschuldversicherung.

Mit Abschluss der Restschuldver- sicherung verpflichtet sich der Kreditnehmer parallel zur Raten- zahlung des Kredites über die Laufzeit einen bestimmten Beitrag in die Restschuldversicherung zu leisten. Die Höhe des Beitrags hängt hierbei stark von der Höhe des aufgenommenen Kredits und der Laufzeit ab.Die Leistung der monatlichen Zins- und Tilgungsraten für den Kredit und die Beiträge für die Kreditversicherung erhöhen faktisch die Kosten des Kredits. Trotzdem ist vor dem Abschluss einer solchen Versicherung nicht zurückzuschrecken. Bei Zah- lungsunfähigkeit des Kreditnehmers wären ohne Restschuldver- sicherung die gesetzlichen Erben zur Bezahlung des Kredites verpflichtet.

Dies stellt in der Regel für die Hinterbliebenen eine zusätzliche Belastung dar. Die Restschuldversicherung gewähr- leistet, dass der Kredit ordnungsgemäß getilgt wird wenn der Kreditnehmer verstirbt oder zahlungsunfähig ist. Der Abschluss einer solchen Kreditversicherung wird üblicherweise für Ratenkredite jeglicher Summen angeboten. Für Dispositions- kredite, die auf Girokonten zur Verfügung stehen, kann keine Kreditversicherung in dieser Form eingerichtet werden. 

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