L?schung der Grundschuld
Mit der Aufnahme des Kredites für die Baufinanzierung muss eine Grundschuld eingetragen werden. Diese dient der Absicherung der Bank, falls der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Mit einer Versteigerung der Immobilie kann die kreditgebende Bank ihre Kosten decken. Die Grundschuld wird in die Abteilung III im Grundbuchamt eingetragen, wo alle Forderungen gegen das Grundstück vermerkt sind. Nach Ablauf des Kreditvertrages kann diese Grundschuld nun aber wieder gelöscht werden. Dazu benötigt der Eigentümer der Immobilie zuerst einmal eine so genannte Löschungsbewilligung der Bank. Dies ist ein Dokument, das bestätigt, dass die Immobilie schuldenfrei und das aufgenommene Darlehen vollständig abbezahlt wurde. Diese wird allerdings von der Bank nur gegen die Entrichtung einer bestimmten Gebühr ausgestellt. Die Löschung der Grundschuld selbst wird beim zuständigen Amtsgericht nun beantragt. Dabei muss die Bank allerdings einen Notar beauftragen, der die jeweiligen Unterschriften beglaubigt. Da der Notar ebenfalls bezahlt werden will, fallen für diesen Punkt weitere Kosten für den Eigentümer der Immobilie an.Nach der Löschung ist das Haus oder die Wohnung auch amtlich schuldenfrei. Es kann allerdings von Vorteil sein, die Grundschuld auch nach dem Ablauf des Kreditvertrages im Grundbuch bestehen zu lassen. Baufinanzierung - Zinsen sind so niedrig wie nie. Jetzt informieren und günstige Finanzierungsmöglichkeiten vergleichen.
Dies gilt in dem Fall, wenn der Eigentümer der Immobilie noch ein Konto bei der Bank hat, ist er kein Kunde mehr dort, so entfällt der Vorteil. Dieser liegt darin, dass bei einer erneuten Kreditaufnahme, die manchmal unvorhergesehen nötig werden kann, eine neue Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch entfällt, da die alte ja noch besteht. Für die neue Eintragung würden wieder Kosten anfallen, die der Eigentümer und Kreditnehmer zu zahlen hätte, die auf diese Art und Weise gespart werden können. Dazu muss aber auch der Kredit wieder bei der Bank aufgenommen werden, die schon Partner für das erste Darlehen war, bei dem die Grundschuld überhaupt erst aufgenommen wurde. Bei einem eventuellen Verkauf des Gebäudes ist es aber wiederum von Vorteil, wenn es auch amtlich nicht mit einer Schuld belastet ist. Lassen Sie sich den Wert einer Immobilie professionell prüfen. Immobilien bewerten - Sachverständige im Internet. 

